Oberrheinrat

Der Oberrheinrat, das „Parlament” des Oberrheins, wurde im Rahmen einer Gründungsvereinbarung am 16. Dezember 1997 in Baden-Baden ins Leben gerufen.

Der Oberrheinrat tritt mindestens zweimal im Jahr in Plenarsitzungen zusammen. Diese politische Instanz zur gegenseitigen Information und politischen Absprache für das Oberrheingebiet setzt sich aus 71 Mitgliedern zusammen, die vier Delegationen aus dem Elsass, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und der Nordwestschweiz angehören. Seit dem 26. November 2007 sind auch die Eurodistrikte aktiv eingebunden.

Der Oberrheinrat vertritt die Interessen der Einwohner des Oberrheingebietes. Durch Förderung von Austausch und Unterstützung von Projekten und Maßnahmen wurden vom Oberrheinrat im Laufe der Jahre die Voraussetzungen für eine ernstzunehmende politische Debatte in der Grenzregion geschaffen. Oberrheinrat und Oberrheinkonferenz arbeiten bei zentralen Themen und wichtigen Projekten zusammen. Der Oberrheinrat fasst Beschlüsse, die an Vertreter der Exekutive auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene gerichtet sind.

Die Beschlüsse des Oberrheinrats werden von vier Kommissionen vorbereitet, die in folgenden Themenbereichen arbeiten: Wirtschaft-Arbeitsmarkt-Gesundheit, Verkehr-Raumordnung-Katastrophenhilfe, Landwirtschaft-Umwelt-Klima-Energie, Kultur-Jugend-Bildung-Sport.