DAAD-Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen
03.11.2015, 10:55
Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert den Gastaufenthalt von ausländischen Hochschullehrern an deutschen Hochschulen.
Gefördert werden zwei Programmlinien:
I.) Modell A (Gastdozenturen) und Modell B (Gastlehrstühle)
II.) Förderlinie „Französische Gastdozenturen zur Förderung von Studiengängen mit Frankreichbezug“
II.) Förderlinie „Französische Gastdozenturen zur Förderung von Studiengängen mit Frankreichbezug“
Antragsschluss:
11.12.2015 für Vorhaben ab dem Wintersemester des Folgejahres
15.07.2016 für Vorhaben ab dem Sommerseemster des Folgejahres
I.) KURZBESCHREIBUNG
Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen
Ziel des Programms
Im Fokus steht die Internationalisierung der deutschen Hochschulen und die Stärkung der internationalen Dimension in der Lehre.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Gastaufenthalte von ausländischen Hochschullehrern.
Wer wird gefördert?
Es werden Gastdozentinnen und Gastdozenten aus allen Weltregionen und allen Fächern gefördert.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen.
II.) KURZBESCHREIBUNG
Französische Gastdozenturen zur Förderung von Studiengängen mit Frankreichbezug
Ziel des Programms
Im Mittelpunkt steht die Stärkung des deutsch-französischen Hochschullehrenden-austauschs und der Internationalisierung der Lehre in Studiengängen mit ausgewiesenem Frankreichbezug.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Lehraufenthalte französischer Hochschullehrer.
Wer wird gefördert?
Es werden Gastdozenturen einzelner französischer Hochschullehrinnen und Hochschullehrer gefördert.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen mit Studiengängen, die sich mit Frankreich befassen.
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